AGB

1. Geltungsbereich und Verhältnis zu den übrigen AGB

1.1 Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Abteilung ZWISCHENRAUM, insbesondere für die Vermietung oder zeitweise Überlassung von Lagerflächen, Lagerräumen, Lagerboxen, Lagercontainern und sonstigen Lagereinheiten sowie für damit verbundene Nebenleistungen wie Anlieferung, Abholung, Umstellung, Bereitstellung und Rücktransport.

1.2 Diese Bedingungen ergänzen die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Regelungen dieses Abschnitts für Leistungen von ZWISCHENRAUM vor. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, das Angebot, die Auftragsbestätigung, das Übergabeprotokoll und gesonderte Preislisten gehen diesen Bedingungen vor.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.


2. Vertragsgegenstand: Miete, keine Verwahrung

2.1 Vertragsgegenstand ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die mietweise Überlassung des vereinbarten Mietobjekts oder Lagerbereichs zum Zweck der Einlagerung zulässiger Gegenstände. Eine Verwahrung, Obhut, Bewachung, Inventarisierung, Kontrolle, Pflege oder Versicherung des Lagerguts schulden wir nicht.

2.2 Der Kunde bringt das Lagergut grundsätzlich selbst und auf eigene Verantwortung ein, lagert es selbst ein, sichert es selbst und entfernt es bei Vertragsende vollständig. Unterstützung durch uns bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird gesondert berechnet.

2.3 Größen-, Volumen-, Gewichts- und Zustandsangaben dienen der Beschreibung des Mietobjekts. Maßgeblich sind die Angaben im Angebot und im Übergabeprotokoll. Technisch oder baulich bedingte geringfügige Abweichungen begründen keine Ansprüche, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


3. Angebot, Vertragsschluss und Übergabe

3.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung, durch Bereitstellung des Mietobjekts oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.

3.2 Ein Anspruch auf Übergabe, Anlieferung oder Zugang besteht erst nach Zahlung der fälligen ersten Miete, vereinbarter Kaution, vereinbarter Transport- oder Bereitstellungskosten sowie nach vollständiger Angabe der erforderlichen Kundendaten.

3.3 Bei Übergabe wird der Zustand des Mietobjekts dokumentiert. Erkennt der Kunde erkennbare Schäden, Verschmutzungen, Undichtigkeiten oder Funktionsmängel, sind diese unverzüglich, spätestens vor Einlagerung, in Textform anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in ordnungsgemäßem und nutzbarem Zustand übernommen, soweit der Kunde einen Mangel bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können.


4. Preise, Abrechnung, Kaution und Zahlungsverzug

4.1 Preise, Mietdauer, Mindestmietdauer, Transportkosten, Anfahrtskosten, Rüstzeiten, Arbeitszeiten, Wartezeiten, Kautionen und sonstige Nebenentgelte ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der jeweils einbezogenen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.

4.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden Mieten monatlich im Voraus berechnet. Nebenleistungen, Anlieferung, Abholung, Umstellung, Reinigung, Entsorgung, Wartezeiten, zusätzliche Fahrten und durch den Kunden veranlasster Mehraufwand werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

4.3 Die Kaution dient als Sicherheit für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere offene Mieten, Nebenentgelte, Schäden, Reinigung, Entsorgung, fehlendes Zubehör, Schlüssel, Schlösser, Zugangsmittel, Verzugsschäden und Rücktransportkosten. Wir dürfen fällige Ansprüche mit der Kaution verrechnen. Eine verbrauchte Kaution ist auf Verlangen wieder aufzufüllen.

4.4 Die Rückzahlung einer verbleibenden Kaution erfolgt nach vollständiger Rückgabe, Räumung, Prüfung des Mietobjekts und Ausgleich aller Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht bleibt bis zur Klärung berechtigter Ansprüche bestehen.

4.5 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, können wir gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und erforderliche Rechtsverfolgungskosten geltend machen. Weitergehende Rechte, insbesondere Zurückbehaltungsrechte, Kündigungsrechte und Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.


5. Nutzung des Mietobjekts

5.1 Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden. Eine Nutzung als Aufenthaltsraum, Wohnraum, Büro, Verkaufsfläche, Produktionsstätte, Werkstatt, Reparaturplatz, Umschlagplatz für Dritte oder für sonstige gewerbliche Tätigkeiten ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform untersagt.

5.2 Der Kunde darf das Mietobjekt nicht untervermieten, Dritten nicht zur selbständigen Nutzung überlassen und keine Rechte aus dem Vertrag ohne unsere Zustimmung übertragen.

5.3 Der Kunde hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, geschlossen und gesichert zu halten, Zugangsmittel vor unbefugter Nutzung zu schützen und alle Sicherheits-, Brandschutz-, Umwelt-, Verkehrs- und Hausordnungsregeln einzuhalten.

5.4 Der Kunde darf zulässige Belastungen, Türlasten, Bodenlasten, Stapelhöhen und sonstige technische Grenzen nicht überschreiten. Schwere Gegenstände sind so zu verteilen und zu sichern, dass weder Mietobjekt noch Gelände, Transportmittel oder andere Gegenstände beschädigt werden.


6. Verbotene und genehmigungspflichtige Lagergüter

6.1 Die Einlagerung folgender Gegenstände ist untersagt:

  •  explosive, entzündliche, brandfördernde, ätzende, giftige, radioaktive, infektiöse, umweltgefährdende oder sonst gefährliche Stoffe
  • Kraftstoffe, Gasflaschen, Akkus oder Batterien mit erhöhtem Brandrisiko, Feuerwerkskörper, Munition, Waffen und sonstige behördlich regulierte oder verbotene Gegenstände
  • Lebensmittel, verderbliche Ware, offene Flüssigkeiten, Abfälle, Sonderabfälle, kontaminierte Stoffe, geruchsintensive Waren, feuchte Waren, schimmelanfällige Waren sowie Gegenstände mit Schädlingsrisiko;
  • lebende Tiere, Pflanzen mit Schädlings-, Feuchtigkeits- oder Quarantänerisiko sowie biologische Stoffe
  • gestohlene, rechtswidrige, beschlagnahmte, unverzollte oder sonst nicht verkehrsfähige Gegenstände
  • Gegenstände, deren Besitz, Lagerung oder Transport gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt.

6.2 Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunstwerke, Sammlungen, Urkunden, Datenträger, Geschäftsunterlagen, Unikate und sonstige außergewöhnlich wertvolle oder schwer ersetzbare Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Zustimmung in Textform und auf eigenes Risiko eingelagert werden. Eine Versicherung oder besondere Sicherung wird dadurch nicht übernommen.

6.3 Besteht der Verdacht auf verbotene oder gefährliche Lagergüter, darf der Zutritt verweigert, das Mietobjekt nach Maßgabe von Ziffer 9 geöffnet und der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Kosten, Schäden, behördliche Maßnahmen, Reinigung, Entsorgung und Ersatzansprüche Dritter trägt der Kunde, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.


7. Feuchtigkeit, Klima, Verpackung und Eigenkontrolle

7.1 Mietobjekte, insbesondere Container, Garagen und einfache Lagereinheiten, sind nur dann klimatisiert, beheizt, entfeuchtet oder frostgeschützt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne besondere Vereinbarung besteht kein Anspruch auf konstante Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Frostfreiheit.

7.2 Der Kunde ist verantwortlich für lagergeeignete Verpackung, Palettierung, Abstand zu Wänden und Boden, Belüftung, Feuchtigkeitsschutz, Korrosionsschutz, Schutz gegen Frost, Schimmel, Gerüche, Schädlingsbefall und sonstige lagerbedingte Risiken.

7.3 Feuchtigkeits- oder temperaturempfindliche Gegenstände, Textilien, Papier, Elektronik, Holz, Leder, Möbel, Maschinen und vergleichbare Güter sind vom Kunden regelmäßig zu kontrollieren und angemessen zu schützen. Schäden aus unsachgemäßer Verpackung, unzureichender Kontrolle oder ungeeignetem Lagergut trägt der Kunde, soweit wir keine Pflichtverletzung zu vertreten haben.


8. Zugang, Öffnungszeiten und Hausrecht

8.1 Zugang zum Mietobjekt besteht im vereinbarten Umfang, während veröffentlichter oder individuell vereinbarter Öffnungs- und Zugangszeiten sowie unter Einhaltung der Hausordnung. Zugangsdaten, Schlüssel, Schlösser, Codes, Karten und sonstige Zugangsmittel bleiben vertraulich zu behandeln.

8.2 Der Kunde haftet für Personen, denen er Zugang ermöglicht oder deren Zugang er veranlasst. Verhalten sich solche Personen vertragswidrig, ordnen wir dieses Verhalten dem Kunden zu, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Vorübergehende Zugangsbeschränkungen wegen Wartung, technischer Störung, Gefahr, behördlicher Anordnung, höherer Gewalt, Sicherheitslage oder berechtigter Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts begründen keine Ansprüche, sofern sie angemessen sind und wir sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

8.4 Wir üben das Hausrecht auf dem Gelände aus. Anweisungen unseres Personals, Verkehrsregelungen, Ladezonen, Brandschutzvorgaben und Sicherheitsvorgaben sind einzuhalten.


9. Betreten und Öffnen des Mietobjekts

9.1 Wir betreten oder öffnen das Mietobjekt grundsätzlich nicht ohne berechtigten Anlass. Der Kunde hat uns nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist Zugang zu gewähren, wenn dies zur Prüfung, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Gefahrenabwehr, Schädlingsbekämpfung, behördlichen Besichtigung oder zur Vermeidung erheblicher Schäden erforderlich ist.

9.2 Ohne vorherige Ankündigung dürfen wir das Mietobjekt öffnen, betreten oder durch Dritte öffnen und betreten lassen, wenn Gefahr im Verzug besteht, eine behördliche oder polizeiliche Anordnung vorliegt, ein konkreter Verdacht auf verbotene Lagergüter oder vertragswidrige Nutzung besteht oder eine erhebliche Gefahr für Personen, Sachen, Umwelt, Gelände oder andere Kunden droht.

9.3 Öffnungen werden dokumentiert. Soweit möglich, wird der Kunde unverzüglich informiert. Notwendige Kosten trägt der Kunde, wenn der Anlass aus seiner Sphäre stammt oder von ihm zu vertreten ist.


10. Anlieferung, Abholung und Aufstellung von Containern

10.1 Wird ein Container oder sonstiges Mietobjekt an einen vom Kunden benannten Ort geliefert, hat der Kunde vorab sicherzustellen, dass Zufahrt, Rangierfläche, Abstellfläche und Untergrund geeignet, tragfähig, eben, erreichbar, frei von Hindernissen und rechtlich nutzbar sind.

10.2 Erforderliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, privatrechtliche Zustimmungen, Absperrungen, Verkehrssicherungen und behördliche Auflagen für die Aufstellung am Kundenstandort beschafft und erfüllt der Kunde auf eigene Kosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

10.3 Der Kunde hat vor Anlieferung auf Leitungen, Schächte, Drainagen, Pflaster, empfindliche Oberflächen, Dachüberstände, Bäume, Freileitungen, Nachbarflächen und sonstige Risiken hinzuweisen. Unterbleibt ein Hinweis, haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden, soweit wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

10.4 Wartezeiten, vergebliche Fahrten, zweite Anfahrten, Umstellungen, erschwerte Zufahrten, behördliche Verzögerungen, nicht vorbereitete Standorte, nicht nutzbare Flächen und sonstiger Mehraufwand aus der Sphäre des Kunden werden nach Aufwand berechnet.

10.5 Der Kunde ist für die Sicherung des Containers am Standort verantwortlich, soweit sich der Container in seiner Zugriffssphäre befindet. Veränderungen, Bohrungen, Beklebungen, Anbauten, Befestigungen, Verladungen, Umsetzungen oder Weitertransporte durch den Kunden sind ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.


11. Mängel, Schäden und Schadensminderung

11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel, Beschädigungen, Undichtigkeiten, Einbruchspuren, Funktionsstörungen, Sicherheitsrisiken, Schädlingsbefall oder sonstige Auffälligkeiten unverzüglich in Textform anzuzeigen und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.

11.2 Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Anzeige oder Schadensminderung, haftet er für den daraus entstehenden Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

11.3 Schäden am Mietobjekt, am Zubehör, an Schlüsseln, Schlössern, Zugangsmitteln, Toren, Türen, Boden, Wänden, Dach, Gelände, Fahrzeugen oder Einrichtungen, die durch den Kunden, seine Beauftragten, Besucher, Erfüllungsgehilfen oder eingebrachtes Lagergut verursacht werden, sind vom Kunden zu ersetzen.


12. Versicherung und Haftung

12.1 Das Lagergut ist nicht durch uns versichert, sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter Versicherungsschutz vereinbart und bestätigt wurde. Der Kunde ist für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuchtigkeit, Transport- und Elementarrisiken, selbst verantwortlich.

12.2 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.4 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, Verlust, Wertminderung, Geruch, Schimmel, Feuchtigkeit, Frost, Schädlingsbefall, Korrosion, Diebstahl oder Vandalismus am Lagergut, soweit diese nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

12.5 Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragswidrigen Nutzung, aus verbotenen Lagergütern, aus fehlenden Genehmigungen, aus unzureichender Verkehrssicherung oder aus sonstigen Pflichtverletzungen des Kunden entstehen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.


13. Laufzeit, Kündigung und Rückgabe

13.1 Vertragslaufzeit, Mindestmietdauer und Kündigungsfrist richten sich nach dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine besondere Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, verbotener Einlagerung, erheblicher Gefährdung, vertragswidriger Nutzung, Untervermietung, fehlender Genehmigung für den Standort, wiederholten Verstößen gegen Sicherheits- oder Hausordnungsregeln oder verweigertem berechtigtem Zutritt.

13.3 Bei Vertragsende hat der Kunde das Mietobjekt vollständig geräumt, sauber, besenrein, trocken, frei von Gerüchen, frei von Abfällen, frei von Verunreinigungen und mit sämtlichem Zubehör, Schlüsseln, Schlössern und Zugangsmitteln zurückzugeben.

13.4 Nicht entfernte Gegenstände gelten nicht als Vertragsverlängerung. Für die weitere Vorhaltung, Räumung, Lagerung, Reinigung, Entsorgung und Nutzungsausfall schuldet der Kunde Ersatz nach Aufwand. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt nur nach vorheriger Androhung und Fristsetzung oder bei Gefahr, Wertlosigkeit, Verderblichkeit oder gesetzlicher Befugnis.

13.5 Rückgabe und Zustand können dokumentiert werden. Erkennbare Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und Rückgabemängel dürfen wir dem Kunden nach Prüfung mitteilen und abrechnen.


14. Datenschutz, Dokumentation und Kommunikation

14.1 Wir dürfen vertragsbezogene Daten, Übergabe- und Rückgabeprotokolle, Fotos vom Mietobjekt, Schadensdokumentationen, Kontaktdaten und abrechnungsrelevante Daten zur Vertragsdurchführung, Anspruchssicherung und Dokumentation verarbeiten. Es gilt die Datenschutzerklärung der Website.

14.2 Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Rechnungsdaten unverzüglich mitzuteilen.


15. Abwerbung von Mitarbeitenden

15.1 Der Kunde unterlässt es, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende Mitarbeitende, die im Rahmen der Vertragsdurchführung eingesetzt waren oder ihm hierbei unmittelbar bekannt geworden sind, gezielt aktiv abzuwerben.

15.2 Nicht erfasst sind allgemeine, an den Markt gerichtete Stellenanzeigen sowie Bewerbungen ohne vorherige gezielte Einflussnahme des Kunden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


16. Widerrufsrecht für Verbraucher

16.1 Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht. Der Kunde erhält die erforderliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular gesondert, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

16.2 Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Leistung oder Bereitstellung bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnt, darf die Ausführung entsprechend begonnen werden. Im Fall eines wirksamen Widerrufs schuldet der Kunde Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16.3 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.



17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein sollte.

17.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Westerstede. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, der im Angebot angegebene Standort oder Bereitstellungsort.

17.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.