AGB
Vertragspartner: Ubbo Kruse GmbH, Jörnstraße 3, 26160 Bad Zwischenahn
Kontakt: Telefon 04403 8777 | moin@zwischenraum-uk.de | info@ubbo-kruse.de
Register: Amtsgericht Oldenburg, HRB 202415 | USt-IdNr. DE814978398
Stand: 11. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen der Ubbo Kruse GmbH, Jörnstraße 3, 26160 Bad Zwischenahn, handelnd unter der Marke ZWISCHENRAUM (nachfolgend "ZWISCHENRAUM"), und ihren Kunden über die Vermietung oder zeitweise Überlassung mobiler Lagercontainer sowie vereinbarte Nebenleistungen.
1.2 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ubbo Kruse GmbH gelten für diese Containerverträge nicht. Bei gemischten Aufträgen gelten die ZWISCHENRAUM-AGB ausschließlich für den Containervertragsteil.
1.3 Verbraucher und Unternehmer werden nach den gesetzlichen Begriffsbestimmungen der §§ 13 und 14 BGB unterschieden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Entgegenstehende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von ZWISCHENRAUM.
2.
Vertragsgegenstand: Miete, keine Verwahrung
2.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die mietweise Überlassung des im Angebot bezeichneten Containers. ZWISCHENRAUM schuldet ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung keine Verwahrung, Bewachung, Inventarisierung, Kontrolle, Pflege oder Versicherung des Inhalts.
2.2 Der Container wird leer angeliefert und leer abgeholt. Der Kunde bringt sein Lagergut selbst und in eigener Verantwortung ein, verpackt und sichert es sachgerecht und entfernt es bei Vertragsende vollständig. ZWISCHENRAUM behält keinen Schlüssel und hat keinen Zugang zum Inhalt.
2.3 Ein Transport des Containers mit eingelagertem Gut ist nicht geschuldet und bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung. Für einen solchen Transport gelten zusätzlich zwingende gesetzliche Vorschriften und die hierzu getroffenen Einzelvereinbarungen.
3. Angebot, Vertragsschluss und Verfügbarkeit
3.1 Darstellungen auf der Website und in Werbemitteln sind unverbindlich und dienen der Anfrage. Eine Kalkulation oder ein Angebot ist drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig, soweit dort nichts anderes angegeben ist; die genannten Einheitspreise bleiben während dieser Zeit unverändert.
3.2 Die dreimonatige Gültigkeit begründet keine Reservierung eines Containers. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von ZWISCHENRAUM in Textform oder durch beiderseitige Unterzeichnung zustande und steht bis dahin unter dem Vorbehalt, dass zum gewünschten Termin ein geeigneter Container verfügbar ist.
3.3 Mit "ca." gekennzeichnete Kilometer-, Mengen- und Zeitansätze sind unverbindliche Schätzwerte. Abgerechnet wird der tatsächlich erforderliche und nachgewiesene Aufwand zu den im Angebot genannten Einheitspreisen. Eine absehbare wesentliche Überschreitung wird unverzüglich mitgeteilt.
3.4 Mietobjekt, Standort, Ausstattung, Mietbeginn, Mindestmietdauer, Preise, Kaution und Nebenleistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und Übergabeprotokoll.
4. Mietpreis und Abrechnung
4.1 Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Miete pro Mietmonat 100,00 Euro netto. Gegenüber Verbrauchern beträgt der derzeitige Gesamtpreis bei 19 Prozent Umsatzsteuer 119,00 Euro brutto.
4.2 Der erste Mietmonat beginnt mit der Übergabe des Containers und endet am entsprechenden Kalendertag des Folgemonats. Er wird unabhängig von einer kürzeren tatsächlichen Nutzung vollständig berechnet. Jeder weitere Mietmonat läuft jeweils bis zum entsprechenden Kalendertag des Folgemonats.
4.3 Verbraucher zahlen die erste Monatsmiete vor der Anlieferung vollständig. Bei Unternehmern ist die erste Monatsmiete innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig. Die weiteren Monatsmieten werden im Voraus berechnet; die Rechnung wird mindestens zehn Kalendertage vor Beginn des nächsten Mietmonats versandt und ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
4.4 Endet der Vertrag nach einer wirksamen Kündigung während eines laufenden Mietmonats, wird der verkürzte letzte Zeitraum mit 25,00 Euro netto beziehungsweise derzeit 29,75 Euro brutto je angefangenen sieben Kalendertagen berechnet, höchstens jedoch mit der vereinbarten Monatsmiete. Vorausgezahlte Mehrbeträge werden in der Schlussabrechnung gutgeschrieben oder erstattet.
Gegenüber Verbrauchern werden alle Preise als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5. Kaution
5.1 Bei der ersten Geschäftsbeziehung wird regelmäßig eine Kaution verlangt. Ihre Höhe wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung individuell vereinbart und muss vor der Containeranlieferung vollständig eingegangen sein.
5.2 Die Kaution sichert fällige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere offene Mieten und Nebenentgelte, vom Kunden zu vertretende Schäden, erforderliche Reinigung sowie fehlendes Zubehör oder Zugangsmittel. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein ersatzpflichtiger Schaden.
5.3 ZWISCHENRAUM darf fällige und nachvollziehbar abgerechnete Ansprüche mit der Kaution verrechnen. Der nicht benötigte Teil wird grundsätzlich innerhalb von 14 Bankarbeitstagen nach vollständiger leerer Rückgabe, Prüfung des Containers und Ausgleich fälliger Forderungen zurückgezahlt. Soweit ein konkreter Anspruch noch nicht abschließend beziffert werden kann, darf nur ein angemessener Teil bis zur Klärung zurückbehalten werden.
6.
Transport, Rüstzeit und Regiearbeiten
6.1 Anlieferung, Abholung und Handling werden für jeden Auftrag individuell angeboten. Feste Gebiets- oder Ortspauschalen gelten nicht.
6.2 Die Kilometer werden anhand der im Angebot bezeichneten Google-Maps-Strecke vom Betriebssitz Jörnstraße 3, 26160 Bad Zwischenahn, zum Einsatzort und zurück berechnet. Für Anlieferung und Abholung wird jeweils die erforderliche Hin- und Rückfahrt angesetzt. Die Fahrzeit ist im Kilometersatz enthalten und wird nicht zusätzlich als Arbeitszeit berechnet.
6.3 Rüstzeit umfasst insbesondere das Verladen und die Bereitstellung des Containers am Betriebssitz. Regiearbeiten umfassen insbesondere das Aufstellen beim Kunden und die spätere Aufnahme bei der Abholung. Beide Vorgänge werden im Angebot als eigene, gegebenenfalls geschätzte Positionen ausgewiesen und nach tatsächlichem Zeitaufwand je angefangene 15 Minuten abgerechnet.
6.4 Maut-, Fähr- und sonstige erforderliche Fremdkosten werden in tatsächlich entstandener Höhe gesondert ausgewiesen. Vergebliche Fahrten und Wartezeiten dürfen nur berechnet werden, soweit der Kunde den Hinderungsgrund zu vertreten hat.
7. Liefer- und Abholtermine
7.1 In der Auftragsbestätigung bestätigte Anlieferungs- und Abholtage sind verbindlich. Eine bestimmte Uhrzeit oder ein festes Zeitfenster wird nicht geschuldet. Die ungefähre Ankunftszeit wird am Liefertag telefonisch, per E-Mail oder per WhatsApp angekündigt.
7.2 Übergabe oder Abholung dürfen in Abwesenheit des Kunden erfolgen, wenn der Standort frei zugänglich, eindeutig vereinbart und die Maßnahme sicher möglich ist. Zustand und Durchführung werden durch Fotos und ein Übergabe- beziehungsweise Rücknahmeprotokoll dokumentiert.
7.3 Bei nicht von ZWISCHENRAUM zu vertretenden vorübergehenden Hindernissen, insbesondere höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder unvorhersehbaren erheblichen Verkehrs- oder Betriebsstörungen, wird der Kunde unverzüglich informiert und ein angemessener Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Aufstellort und Genehmigungen
8.1 Der Kunde stellt einen ebenen, ausreichend befestigten, tragfähigen und rechtlich nutzbaren Stellplatz sowie eine geeignete Zufahrt und Rangierfläche bereit. Er weist vor der Aufstellung auf Leitungen, Schächte, Drainagen, empfindliche Oberflächen, Dachüberstände, Bäume, Freileitungen, Nachbarflächen und sonstige nicht ohne Weiteres erkennbare Risiken hin.
8.2 ZWISCHENRAUM führt vor der Aufstellung eine Sichtprüfung durch. Eine technische Untersuchung des Untergrunds, verdeckter Leitungen oder der Tragfähigkeit ist nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart ist. Bei erkennbaren Sicherheits- oder Tragfähigkeitsbedenken darf die Aufstellung abgelehnt oder ein anderer geeigneter Stellplatz verlangt werden.
8.3 Wer erforderliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse oder Zustimmungen beschafft, wird individuell vereinbart. Gebühren und sonstige Fremdkosten trägt der Kunde auch dann, wenn ZWISCHENRAUM die Beschaffung übernimmt.
9. Nutzung, Versetzen und Überlassung an Dritte
9.1 Der Container darf nur zur Einlagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden. Eine Nutzung als Aufenthalts- oder Wohnraum, Büro, Verkaufsfläche, Werkstatt, Produktionsstätte oder Reparaturplatz ist untersagt.
9.2 Der Kunde darf den Container auf demselben Grundstück selbst oder durch geeignete Dritte versetzen lassen, muss ZWISCHENRAUM aber vorher über den neuen Standort informieren. Eine Verbringung auf ein anderes Grundstück oder an eine andere Anschrift bedarf der vorherigen Zustimmung von ZWISCHENRAUM.
9.3 Die Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Anzeige und Zustimmung. Der Kunde bleibt gegenüber ZWISCHENRAUM für die vertragsgemäße Nutzung verantwortlich und haftet für zurechenbares Verhalten der von ihm zugelassenen Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.4 Für Schäden, die der Kunde oder seine Hilfspersonen beim eigenständigen Versetzen am Container, Untergrund oder gegenüber Dritten zu vertreten haben, gelten die gesetzlichen Ersatzpflichten.
10. Beladung und Sicherung
10.1 Befindet sich das Mietobjekt auf einem von ZWISCHENRAUM betriebenen Gelände, besteht Zugang im vereinbarten Umfang und während der veröffentlichten oder individuell vereinbarten Zugangszeiten. Haus-, Verkehrs-, Brandschutz- und Sicherheitsregeln sind einzuhalten.
10.2 Der Kunde ist für die von ihm ausgewählten Personen verantwortlich, denen er Zugang ermöglicht. Eine Haftung des Kunden für deren Verhalten besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Vorübergehende Zugangsbeschränkungen dürfen nur aus sachlichem Grund und für die erforderliche Dauer erfolgen, insbesondere wegen Wartung, Gefahr, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt. Gesetzliche Minderungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
11. Verbotene und besonders wertvolle Gegenstände
11.1 Untersagt ist insbesondere die Einlagerung gefährlicher, explosiver, entzündlicher, brandfördernder, ätzender, giftiger, radioaktiver, infektiöser oder umweltgefährdender Stoffe; von Waffen, Munition, Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen; von verderblichen, geruchs-, schädlings- oder feuchtigkeitsverursachenden Waren; von Abfällen, Tieren, Pflanzen sowie illegalen, gestohlenen, beschlagnahmten oder sonst rechtswidrigen Gegenständen.
11.2 Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunstwerke, Urkunden, unersetzliche Dokumente, Unikate und sonstige außergewöhnlich wertvolle oder schwer ersetzbare Gegenstände sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme bedarf der vorherigen Vereinbarung in Textform und einer vollständigen Wertangabe.
11.3 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass auch von ihm zugelassene Dritte diese Verbote beachten. Ersetzt werden nur solche Kosten und Schäden, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
12. Versicherung des Inhalts
12.1 Der Inhalt ist nicht über ZWISCHENRAUM versichert. Übersteigt der Gesamtwert des Inhalts 1.000,00 Euro, verpflichtet sich der Kunde, selbst für einen nach Art und Wert angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Ein Versicherungsnachweis muss nicht vorgelegt werden.
12.2 Auf Wunsch kann ZWISCHENRAUM unverbindlich den Kontakt zu einem Versicherungsmakler vermitteln. ZWISCHENRAUM übernimmt dadurch keine Versicherungsberatung, keine Auswahlentscheidung und keine Garantie für Umfang oder Bestand des Versicherungsschutzes.
12.3
Die Versicherungspflicht des Kunden schließt eine gesetzliche Haftung von ZWISCHENRAUM für selbst
zu vertretende Schäden nicht aus und erweitert sie nicht.
13. Schloss, Zugang und Gefahrensituationen
13.1 Schloss und Schlüssel können gegen gesonderte Vereinbarung von ZWISCHENRAUM bereitgestellt oder vom Kunden selbst gestellt werden. ZWISCHENRAUM behält keinen Ersatzschlüssel. Der Kunde schützt Schlüssel und Zugangsmittel vor unbefugter Nutzung.
13.2 Bestehen konkrete objektive Anhaltspunkte für eine gefährliche oder vertragswidrige Nutzung, muss der Kunde nach angemessener vorheriger Ankündigung Zugang zur Prüfung ermöglichen.
13.3 Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen, Sachen oder Umwelt darf der Container ohne vorherige Ankündigung durch Feuerwehr, Polizei oder andere zuständige Stellen geöffnet werden. Öffnungs-, Einsatz- und Reparaturkosten trägt der Kunde nur, soweit er oder ein von ihm zugelassener Nutzer den Anlass zu vertreten hat oder eine gesetzliche Kostentragungspflicht besteht.
14. Klima, Feuchtigkeit und Verantwortung für den Inhalt
14.1 Der Container ist nicht beheizt, klimatisiert, entfeuchtet oder frostgeschützt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Eine konstante Temperatur oder Luftfeuchtigkeit wird nicht geschuldet.
14.2 Der Kunde wählt eine lagergeeignete Verpackung und sorgt nach Art und Empfindlichkeit seines Inhalts eigenverantwortlich für erforderliche Belüftung, Feuchtigkeits-, Korrosions-, Frost- und Schädlingskontrolle. Ein starres Kontrollintervall wird nicht vorgegeben.
14.3 Undichtigkeiten, Feuchtigkeit, Schimmel, Einbruchsspuren und sonstige sicherheitsrelevante Veränderungen sind ZWISCHENRAUM unverzüglich mitzuteilen. Gefährdetes Lagergut muss der Kunde unverzüglich selbst entfernen oder sichern. ZWISCHENRAUM übernimmt keine Obhut oder Schadensminderung für den Inhalt.
15. Mängel, Reparaturen und Ersatzcontainer
15.1 ZWISCHENRAUM überlässt den Container in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand und erhält ihn während der Mietzeit in diesem Zustand. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
15.2 Der Kunde ermöglicht nach angemessener Ankündigung notwendige Prüfungen und Reparaturen und leert den Container auf eigene Verantwortung, soweit Arbeiten sonst nicht möglich sind.
15.3 Hat ZWISCHENRAUM den Defekt zu vertreten, ersetzt ZWISCHENRAUM nachgewiesene und angemessene notwendige Ausräum- oder Sicherungskosten. Bei einem länger dauernden, von ZWISCHENRAUM zu vertretenden Defekt wird nach Möglichkeit ein Ersatzcontainer kostenfrei bereitgestellt und ausgetauscht.
15.4 Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Beladung, fehlender Kontrolle oder anderer vom Kunden zu vertretender Ursachen gelten die gesetzlichen Verantwortungsregeln.
16. Haftung
16.1 ZWISCHENRAUM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
16.3 Die Haftungsregelung betrifft Schadensersatzansprüche. Gesetzliche Rechte wegen eines Mangels des Containers, insbesondere Mietminderung, Nacherfüllung und Kündigung, bleiben unberührt.
6.4 Der Kunde ersetzt Schäden am Container und Zubehör nur, soweit er oder eine ihm zurechenbare Person den Schaden zu vertreten hat. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein ersatzpflichtiger Schaden.
17. Mindestmietdauer, Fortsetzung und Kündigung
17.1 Die Mindestmietdauer wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung individuell vereinbart. Nach ihrem Ablauf läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
17.2 Nach Ablauf der Mindestmietdauer kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Kalendertagen gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.3 Die Kündigung kann per E-Mail, per WhatsApp oder telefonisch erklärt werden. Eine telefonische Kündigung wird von ZWISCHENRAUM anschließend per E-Mail bestätigt. Für die Wirksamkeit ist der nachweisbare Zugang der Kündigung maßgeblich.
18. Preisanpassungen bei langfristiger Miete
18.1 Ein einseitiges Preisanpassungsrecht besteht nur, wenn der konkrete Vertrag exakte Kostenanteile und Ausgangswerte ausweist. Ungefähre interne Kalkulationswerte genügen nicht. Fehlt eine vollständige Formel, bedarf jede Preisänderung der Zustimmung beider Parteien.
18.2 Bei wirksam vereinbarter Formel ist die erste reguläre Anpassung frühestens zwölf Monate nach Mietbeginn, danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten zulässig. Nachweisbare Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben weitergegeben; der Gewinnanteil darf nicht erhöht werden.
18.3 Eine frühere Anpassung ist nur bei einer objektiven, nicht beherrschbaren Änderung gesetzlicher Abgaben, des gesetzlichen Mindestlohns, eines für ZWISCHENRAUM verbindlichen Tariflohns oder einer vergleichbaren hoheitlichen Vorgabe zulässig. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vorher mit nachvollziehbarer Berechnung angekündigt.
18.4 Erhöht sich der Gesamtpreis aus anderen als unmittelbar gesetzlichen oder verbindlich tariflichen Gründen um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen. Für strikt anteilige Anpassungen aufgrund gesetzlicher Mindestlohnänderungen, verbindlicher Tariflöhne oder gesetzlicher Abgaben wird kein zusätzliches vertragliches Sonderkündigungsrecht eingeräumt; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
19. Rückgabe und nicht geräumter Container
19.1 Bei Abholung muss der Container vollständig leer und besenrein sowie mit vereinbartem Zubehör zugänglich bereitstehen. Zustand und Rückgabe werden durch Fotos und ein Rücknahmeprotokoll dokumentiert.
19.2 Befinden sich bei der vereinbarten Abholung noch Gegenstände im Container, darf die Abholung abgebrochen werden. Die tatsächlich entstandene An- und Abfahrt sowie erforderliche Wartezeit werden berechnet, soweit der Kunde die fehlende Räumung zu vertreten hat. Der Kunde erhält eine angemessene Frist zur vollständigen Räumung und zur Vereinbarung eines neuen Termins.
19.3 Bis zur tatsächlichen Rückgabe schuldet der Kunde die vereinbarte Miete beziehungsweise gesetzliche Nutzungsentschädigung. Zusätzliche Anfahrts-, Stand-, Räumungs-, Verwahrungs- und nachweisbare Entsorgungskosten werden nur berechnet, soweit sie erforderlich und vom Kunden zu vertreten sind.
19.4 Zurückgelassene Gegenstände gehen nicht automatisch in das Eigentum von ZWISCHENRAUM über. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe des Berechtigten oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei akuter Gefahr, Verderblichkeit oder behördlicher Anordnung bleiben sofortige erforderliche Maßnahmen zulässig.
20. Verbraucherinformationen und Widerruf
20.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt.
20.2 Soll Anlieferung oder Mietbeginn auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen, wird das ausdrückliche Verlangen getrennt dokumentiert. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung grundsätzlich erst mit vollständiger Leistung und nur unter den gesetzlichen Zustimmungsvoraussetzungen. Bei einem vorherigen Widerruf wird Wertersatz nur verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
20.3 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
21. Kommunikation, Rechtswahl und Gerichtsstand
21.1 Rechtserhebliche Erklärungen können mindestens in Textform per E-Mail oder WhatsApp abgegeben werden, soweit diese AGB die telefonische Erklärung nicht ausdrücklich zulassen und gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Kunde teilt Änderungen seiner Kontakt- und Abrechnungsdaten unverzüglich mit.
21.2 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
21.3 Die Ubbo Kruse GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
21.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Ubbo Kruse GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
21.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.



