AGB

 Vertragspartner: Ubbo Kruse GmbH, Jörnstraße 3, 26160 Bad Zwischenahn

 Kontakt: Telefon 04403 8777 | moin@zwischenraum-uk.de | info@ubbo-kruse.de

 Register: Amtsgericht Oldenburg, HRB 202415 | USt-IdNr. DE814978398

 Stand: 11. August 2026

 


1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Ubbo Kruse GmbH, handelnd unter der Marke ZWISCHENRAUM (nachfolgend "ZWISCHENRAUM"), und ihren Kunden über die Vermietung oder zeitweise Überlassung von Lagercontainern, Lagerboxen und sonstigen Lagereinheiten sowie über vereinbarte Nebenleistungen wie Anlieferung, Abholung, Umstellung und Bereitstellung.

1.2 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen, Mietobjekt, Standort, Preise, Kaution, Mietbeginn, Mindestmietdauer und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Andere AGB von ZWISCHENRAUM gelten nur, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung konkret bezeichnet und dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurden.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ZWISCHENRAUM ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


2. Vertragsgegenstand: Miete, keine Verwahrung

2.1 Vertragsgegenstand ist grundsätzlich die mietweise Überlassung des vereinbarten Mietobjekts zum Zweck der Einlagerung zulässiger Gegenstände. ZWISCHENRAUM schuldet ohne ausdrückliche Zusatzvereinbarung keine Verwahrung, Bewachung, Inventarisierung, Kontrolle, Pflege oder Versicherung des Lagerguts.

2.2 Der Kunde bringt das Lagergut selbst und auf eigene Verantwortung ein, verpackt und sichert es lagergerecht und entfernt es bei Vertragsende vollständig. Unterstützung durch ZWISCHENRAUM bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2.3 Anlieferung, Umstellung und Abholung erfolgen im Regelfall ausschließlich mit leerem Mietobjekt. Ein Transport mit eingelagertem Gut ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Für einen solchen Transport gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Frachtrechts und die hierzu getroffenen Einzelvereinbarungen.

2.4 Maßgeblich für Beschaffenheit, Abmessungen und Ausstattung sind Angebot, Auftragsbestätigung und Übergabeprotokoll. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen bleiben zulässig, sofern sie die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.


3. Angebot, Vertragsschluss und Übergabe

3.1 Darstellungen auf der Website, in Anzeigen und Werbemitteln sind grundsätzlich unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe einer Anfrage. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von ZWISCHENRAUM in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch eine andere ausdrückliche Annahmeerklärung zustande.

3.2 AGB, Preisangaben und - bei Verbrauchern, soweit erforderlich - die Widerrufsbelehrung werden dem Kunden vor Vertragsschluss in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.

3.3 Ein Anspruch auf Übergabe oder Anlieferung besteht erst, wenn die vereinbarte erste Miete, Kaution und fällige Transport- oder Bereitstellungskosten gezahlt sowie die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig übermittelt wurden.

3.4 Bei Übergabe wird der Zustand des Mietobjekts in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Der Kunde soll erkennbare Schäden, Verschmutzungen, Undichtigkeiten oder Funktionsmängel unverzüglich anzeigen. Gesetzliche Rechte wegen nicht erkannter oder später auftretender Mängel bleiben unberührt.


4. Preise, Abrechnung, und Kaution

4.1 Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Maßgeblich sind Angebot und Auftragsbestätigung.

4.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird die Miete monatlich im Voraus berechnet und zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Der Fälligkeitstag liegt nicht vor Zugang der Rechnung.

4.3 Transport-, Handling-, Anfahrts- und sonstige Nebenentgelte werden vor Vertragsschluss ausgewiesen. Zusätzlicher Aufwand wird nur berechnet, soweit er erforderlich ist, vom Kunden veranlasst oder zu vertreten ist und nach den vorab mitgeteilten Preisen oder einer vorher vereinbarten Berechnungsgrundlage abgerechnet werden kann.

4.4 Eine vereinbarte Kaution sichert fällige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere offene Mieten und Nebenentgelte, vom Kunden zu vertretende Schäden, erforderliche Reinigung oder Entsorgung sowie fehlendes Zubehör oder Zugangsmittel. ZWISCHENRAUM darf fällige Ansprüche mit der Kaution verrechnen und während der Vertragslaufzeit die Wiederauffüllung verlangen.

4.5 Der nicht benötigte Teil der Kaution wird grundsätzlich innerhalb von 14 Bankarbeitstagen nach vollständiger Rückgabe, Prüfung des Mietobjekts und Ausgleich fälliger Forderungen zurückgezahlt. Soweit ein konkreter Anspruch noch nicht abschließend beziffert werden kann, darf nur ein angemessener Teil bis zur Klärung zurückbehalten werden; der Kunde wird über Grund und voraussichtliche Dauer informiert.

4.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erstattungsfähig sind nur tatsächlich angefallene oder gesetzlich zulässige Mahn-, Rücklastschrift- und Rechtsverfolgungskosten.


5. Mietdauer und Kündigung

5.1 Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

5.3 Ein befristeter Vertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung oder automatische Vertragsfortsetzung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nach Maßgabe der ausdrücklich vereinbarten Regelung.

5.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine fristlose Kündigung wegen einer Vertragsverletzung setzt grundsätzlich eine erfolglose angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung voraus, soweit diese nicht gesetzlich entbehrlich ist. Zahlungsverzug berechtigt nur in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang zur außerordentlichen Kündigung.


6. Anlieferung, Aufstellung und Standort

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass Zufahrt, Rangier- und Abstellfläche sowie der Untergrund am vereinbarten Standort für das eingesetzte Fahrzeug und das Mietobjekt geeignet, tragfähig, eben, frei zugänglich und rechtlich nutzbar sind.

6.2 Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse und privatrechtliche Zustimmungen für den vom Kunden benannten Standort beschafft der Kunde auf eigene Kosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6.3 Der Kunde muss ZWISCHENRAUM vor der Anlieferung auf Leitungen, Schächte, Drainagen, empfindliche Oberflächen, Dachüberstände, Bäume, Freileitungen, Nachbarflächen und sonstige nicht ohne Weiteres erkennbare Risiken hinweisen.

6.4 ZWISCHENRAUM ist für die fachgerechte Durchführung der von ZWISCHENRAUM übernommenen Anlieferung, des Absetzens und einer ausdrücklich vereinbarten Verankerung verantwortlich. Der Kunde darf Standort, Aufstellung oder Verankerung anschließend nicht ohne Zustimmung von ZWISCHENRAUM verändern.

6.5 Der Kunde hat die Standortbedingungen während der Mietzeit aufrechtzuerhalten, den Zugang für vereinbarte Arbeiten freizuhalten und erkennbare Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Eine technische Veränderung, Bohrung, Beklebung, Befestigung, Umsetzung oder ein Weitertransport durch den Kunden ist ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.

6.6 Vereinbarte Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei nicht von ZWISCHENRAUM zu vertretenden vorübergehenden Hindernissen, insbesondere höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen, wird der Kunde unverzüglich informiert und ein angemessener Ersatztermin angeboten. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

6.7 Wartezeiten, vergebliche Fahrten und zusätzlicher Aufwand dürfen dem Kunden nur berechnet werden, soweit sie durch eine von ihm zu vertretende Pflichtverletzung oder durch unzutreffende beziehungsweise unvollständige Standortangaben verursacht wurden

7. Zulässige Nutzung

7.1 Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden. Eine Nutzung als Aufenthalts- oder Wohnraum, Büro, Verkaufsfläche, Werkstatt, Produktionsstätte oder Reparaturplatz ist untersagt.

7.2 Untervermietung, selbständige Gebrauchsüberlassung an Dritte und Übertragung von Vertragsrechten bedürfen der vorherigen Zustimmung von ZWISCHENRAUM in Textform.

7.3 Der Kunde behandelt das Mietobjekt pfleglich, hält es ordnungsgemäß verschlossen und schützt Schlüssel, Schlösser, Codes und sonstige Zugangsmittel vor unbefugter Nutzung.

7.4 Zulässige Boden- und Türlasten, Stapelhöhen, Gewichtsgrenzen und sonstige technische Vorgaben dürfen nicht überschritten werden. Schwere Gegenstände sind gleichmäßig zu verteilen und gegen Umkippen oder Verrutschen zu sichern.


8. Verbotene und besonders schutzbedürftige Lagergüter

8.1 Untersagt ist insbesondere die Einlagerung explosiver, entzündlicher, brandfördernder, ätzender, giftiger, radioaktiver, infektiöser, umweltgefährdender oder sonst gefährlicher Stoffe; von Kraftstoffen, Gasflaschen, Feuerwerkskörpern, Munition und rechtswidrigen Waffen; von verderblichen Lebensmitteln, offenen Flüssigkeiten, Abfällen, feuchten oder schimmelbefallenen Gegenständen; von Tieren sowie von gestohlenen, beschlagnahmten, unverzollten oder sonst rechtswidrigen Gegenständen.

8.2 Akkus und Batterien dürfen nur eingelagert werden, wenn sie für eine unbeaufsichtigte Lagerung geeignet, unbeschädigt, gegen Kurzschluss geschützt und nach den Herstellerangaben gelagert sind. Beschädigte, aufgeblähte, zurückgerufene oder sonst brandgefährdete Akkus und Batterien sind ausgeschlossen.

8.3 Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunstwerke, Sammlungen, Urkunden, Datenträger, unersetzliche Geschäftsunterlagen, Unikate und sonstige außergewöhnlich wertvolle oder schwer ersetzbare Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Zustimmung in Textform eingelagert werden. Eine besondere Bewachung oder Versicherung wird dadurch nicht übernommen.

8.4 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Regelungen, hat er die hierdurch verursachten erforderlichen Kosten und Schäden zu ersetzen und ZWISCHENRAUM von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.


9. Klima, Feuchtigkeit und Verpackung

9.1 Container und einfache Lagereinheiten sind nur dann beheizt, klimatisiert, entfeuchtet oder frostgeschützt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung wird keine konstante Temperatur oder Luftfeuchtigkeit geschuldet.

9.2 Der Kunde ist für eine lagergeeignete Verpackung, ausreichenden Abstand zu Wänden und Boden, sachgerechte Belüftung sowie erforderlichen Feuchtigkeits-, Korrosions-, Frost- und Schädlingsschutz verantwortlich.

9.3 Feuchtigkeits- oder temperaturempfindliche Gegenstände sind regelmäßig zu kontrollieren und angemessen zu schützen. Gesetzliche Pflichten von ZWISCHENRAUM zur Überlassung und Erhaltung eines zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Mietobjekts sowie Rechte des Kunden bei von ZWISCHENRAUM zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.


10. Zugang und Hausrecht

10.1 Befindet sich das Mietobjekt auf einem von ZWISCHENRAUM betriebenen Gelände, besteht Zugang im vereinbarten Umfang und während der veröffentlichten oder individuell vereinbarten Zugangszeiten. Haus-, Verkehrs-, Brandschutz- und Sicherheitsregeln sind einzuhalten.

10.2 Der Kunde ist für die von ihm ausgewählten Personen verantwortlich, denen er Zugang ermöglicht. Eine Haftung des Kunden für deren Verhalten besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

10.3 Vorübergehende Zugangsbeschränkungen dürfen nur aus sachlichem Grund und für die erforderliche Dauer erfolgen, insbesondere wegen Wartung, Gefahr, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt. Gesetzliche Minderungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.


11. Betreten und Öffnen des Mietobjekts

11.1 Der Kunde gewährt ZWISCHENRAUM nach angemessener vorheriger Ankündigung Zugang, soweit dies für Prüfung, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Gefahrenabwehr, Schädlingsbekämpfung, behördliche Besichtigung oder die Vermeidung erheblicher Schäden erforderlich ist.

11.2 Ohne vorherige Ankündigung darf das Mietobjekt nur geöffnet oder betreten werden, wenn Gefahr im Verzug besteht, eine behördliche oder polizeiliche Anordnung vorliegt oder konkrete objektive Tatsachen den Verdacht auf verbotene Lagergüter oder eine erhebliche Gefahr für Personen, Sachen oder Umwelt begründen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.

11.3 Eine Öffnung wird dokumentiert; der Kunde wird, soweit möglich, unverzüglich informiert. Erforderliche Kosten trägt der Kunde nur, soweit er den Anlass schuldhaft verursacht hat oder eine gesetzliche Kostentragungspflicht besteht.


12. Mängel, Instandhaltung und Schadensminderung

12.1 ZWISCHENRAUM überlässt das Mietobjekt in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand und erhält es während der Mietzeit in diesem Zustand, soweit gesetzlich oder einzelvertraglich nichts Abweichendes zulässig vereinbart ist.

12.2 Der Kunde zeigt während der Mietzeit auftretende Mängel, Undichtigkeiten, Einbruchspuren, Funktionsstörungen, Schädlingsbefall oder Sicherheitsrisiken unverzüglich an und trifft zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung.

12.3 Unterlässt der Kunde eine erforderliche Anzeige oder zumutbare Schadensminderung schuldhaft, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen bleiben seine Mängelrechte unberührt.


13. Versicherung und Haftung von ZWISCHENRAUM

13.1 Das Lagergut ist durch ZWISCHENRAUM nicht versichert, sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter Versicherungsschutz vereinbart und bestätigt wurde. Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob sein Lagergut ausreichend versichert ist.

13.2 ZWISCHENRAUM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

13.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden, insbesondere ein Recht auf Mietminderung, bleiben unberührt; die Haftungsbegrenzung betrifft nur Schadensersatzansprüche.


14. Verantwortlichkeit des Kunden

14.1 Der Kunde ersetzt Schäden am Mietobjekt, Zubehör, Zugangsmitteln, Gelände oder Einrichtungen nur, soweit er oder eine ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zurechenbare Person den Schaden zu vertreten hat. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein ersatzpflichtiger Schaden.

14.2 Der Kunde stellt ZWISCHENRAUM von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden vertragswidrigen Nutzung, verbotenen Einlagerung, fehlenden Standortgenehmigung oder Verletzung einer ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht beruhen.


15. Rückgabe und zurückgelassene Gegenstände

15.1 Bei Vertragsende ist das Mietobjekt vollständig geräumt, besenrein, trocken, frei von Abfällen und groben Verunreinigungen sowie mit sämtlichem Zubehör und Zugangsmitteln zur vereinbarten Rückgabe oder Abholung bereitzustellen.

15.2 Der Kunde meldet die gewünschte Abholung unter Einhaltung der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Vorlaufzeit an und gewährleistet die sichere Zufahrt und Aufnahme des leeren Mietobjekts.

15.3 Kann das Mietobjekt aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht rechtzeitig zurückgegeben oder abgeholt werden, schuldet der Kunde für die Dauer der Verzögerung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten; weitergehende gesetzliche Ansprüche von ZWISCHENRAUM bleiben unberührt.

15.4 Zurückgelassene Gegenstände werden nicht ohne rechtliche Grundlage verwertet oder entsorgt. ZWISCHENRAUM fordert den Kunden grundsätzlich in Textform unter angemessener Fristsetzung zur Abholung auf und kündigt die beabsichtigten Maßnahmen an. Nach fruchtlosem Ablauf dürfen die Gegenstände, soweit zumutbar, auf Kosten des Kunden entfernt und verwahrt werden. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei akuter Gefahr, Verderblichkeit oder behördlicher Anordnung bleiben sofortige erforderliche Maßnahmen zulässig.

15.5 Der Rückgabezustand kann dokumentiert werden. Der Kunde erhält eine nachvollziehbare Abrechnung über geltend gemachte Schäden, Fehlteile, Reinigung oder sonstige Rückgabekosten.


16. Widerrufsrecht für Verbraucher

16.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.

16.2 Soll die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, dokumentiert ZWISCHENRAUM das ausdrückliche Verlangen und erteilt vor Leistungsbeginn die gesetzlich erforderlichen Informationen. Wertersatz wird nur verlangt, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

16.3 Soweit ein Verbrauchervertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird und eine gesetzliche Verpflichtung besteht, stellt ZWISCHENRAUM während der Widerrufsfrist eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende elektronische Widerrufsfunktion bereit. Gesetzliche Ausnahmen und Erlöschensgründe bleiben unberührt.


17. Datenschutz und Kommunikation

17.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung verarbeitet. Fotos und Protokolle werden nur erstellt und gespeichert, soweit dies für Vertragsdurchführung, Schadensdokumentation oder Rechtsverfolgung erforderlich und rechtlich zulässig ist.

17.2 Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Kunde teilt Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse und abrechnungsrelevanten Daten unverzüglich mit.


18. Verbraucherstreitbeilegung

Die Ubbo Kruse GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


18. Verbraucherstreitbeilegung

19.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

19.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Ubbo Kruse GmbH. Gleiches gilt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.

19.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.